AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SchadenFUX24.de GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1)   Die Schadenfux24.de GmbH, Rösslerstr. 90, 64293 Darmstadt (nachfolgend „Schadenfux24“ genannt), ist Betreiber der gleichnamigen Internetplattform www.schadenfux24.de.

(2)   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, soweit der Kunde Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Kunde ist, wer die entgeltlichen Leistungen von Schadenfux24 gemäß §2 in Anspruch nimmt.

(3)   Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schadenfux24. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4)   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen Schadenfux24 und dem Kunden, bis Schadenfux24 dem Kunden geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen bekannt gibt. Sofern der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht schriftlich und begründet binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

 

§ 2 Leistungen von Schadenfux24; Leistungsumfang

(1)   Die Internetplattform von Schadenfux24 dient der Vereinfachung der Abwicklung von Schadensfällen in der Immobilienwirtschaft zwischen Immobilienverwaltern, Eigentümern, Versicherungsvermittlern, Handwerkern und Dienstleistern. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung von Software-as-a-Service-Diensten (im Folgenden auch „SaaS-Dienste“ genannt) und die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting). Schadenfux24 speichert die Software auf einem Server, der über eine Internetverbindung für den Kunden erreichbar ist. Schadenfux24 ist berechtigt die SaaS-Dienste auf einer eigenen Infrastruktur bereitzustellen und/oder einen Dritten mit dem Hosting zu beauftragen.

(2)   Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der SaaS-Dienste ergibt sich aus der, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, individuell erstellten und gültigen Leistungsbeschreibung, die dem Kunden per Email übermittelt wird (Serviceauftrag). Bei Unstimmigkeiten gehen die vertraglichen Abmachungen (Serviceauftrag) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(3)   Schadenfux24 entwickelt die SaaS-Dienste und die Software laufend weiter und verbessert sie durch Updates und Upgrades. Updates für die Software werden dem Kunden grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Handelt es sich dabei jedoch um umfangreiche Aktualisierungen und/oder Erweiterungen des Funktionsumfangs (z.B. das Hinzufügen von Modulen) der Software und/oder der SaaS-Dienste, können diese von Schadenfux24 als neues Produkt oder Upgrade eingestuft werden und dem Kunden gegen eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist nicht zur Abnahme eines derartigen Upgrades verpflichtet.

 

 

§ 3 Registrierung, Vertragsabschluss

(1)   Um die Plattform Schadenfux24 nutzen zu können, muss sich der Kunde auf der Internetseite registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Nach Abschluss der Registrierung übersendet Schadenfux per E-Mail einen Serviceauftrag. Durch den Abschluss der Registrierung und Bestätigung des Serviceauftrages samt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform ab. Die Annahme dieses Angebots nimmt Schadenfux24 durch Übersendung einer Bestätigung in Textform oder Bereitstellung der entsprechenden Dienste an. Mit der Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Schadenfux24 zu Stande.

(2)   Für die Einrichtung eines Plattform-Benutzerkontos ist die Eingabe eines Passwortes erforderlich, das vom Kunden frei gewählt werden kann. Das verwendete Passwort ist geheim zu halten und sollte aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen geändert werden. Die Sicherung und Aufbewahrung der Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform fällt in den ausschließlichen Verantwortungsbereichs des Kunden.  Sollten Dritte von dem Passwort des Kunden Kenntnis erlangen, so hat der Kunde diesen Umstand umgehend an Schadenfux24 zu melden und das Passwort zu ändern.

(3)   Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm angegebenen Daten wahr und vollständig  sind. Er verpflichtet sich, die Daten hinsichtlich aller von ihm genutzten Anwendungen während der gesamten Vertragslaufzeit wahr und vollständig zu halten und bei Bedarf zu korrigieren.

(4)   Für den Fall, dass der Kunde für eine juristische Person tätig wird, sichert er zu, bevollmächtigt zu sein, um im Namen der juristischen Person tätig zu werden. Der Kunde wird auf Anfrage von Schadenfux24 die, gemäß dieser Ziffer zugesicherten, Angaben entsprechend nachweisen.

 

 

§ 4 Nutzungsrechte an der Software

(1)   Schadenfux24 räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte SaaS-Dienste für die vereinbarte Dauer nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen. Der Kunde erkennt Schadenfux24 als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. Die alleinigen Rechte von Schadenfux24 an der Software beziehen sich auch auf Erweiterungen, Updates und/oder Upgrades.

(2)   Der Kunde erkennt hiermit Schadenfux24 Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright- Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

(3)   Erhält der Kunde unentgeltlich Upgrades oder Erweiterungen des Nutzungsumfangs im Sinne von § 2 Abs. 3 dieser AGB, so wird die Nutzung in diesem Umfang durch den Kunden von Schadenfux24 nur bis auf jederzeitigen Widerruf geduldet. Der Kunde kann hieraus keinerlei Nutzungsrechte, welcher Art auch immer, ableiten.

(4)   Der Kunde ist berechtigt, für seine Angestellten oder Auftragnehmer Benutzerkonten zu erstellen, damit sie die Software in seinem Auftrag nutzen können. Der Kunde darf von diesen Nutzern kein Entgelt für den Zugang zu der Software verlangen.

 

 

§ 5 Data-Hosting

(1)   Schadenfux24 stellt dem Kunden eine, für die Nutzung der SaaS-Dienste angemessene, Speicherplatzmenge auf einem Server zur Speicherung seiner Daten zur Verfügung. Schadenfux24 geht dabei davon aus, dass sich der Bedarf des Kunden im Rahmen eines durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens bewegt. Bei andauernder Überschreitung dieses durchschnittlichen Datenspeicherungs- und Datentransfervolumens, wird Schadenfux24 den Kunden hierüber in Kenntnis setzen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatz zu Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung des durchschnittlichen Datentransfervolumens ohne Bestellung eines weiteren Speicherplatzes ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert.

(2)   Schadenfux24 trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind und trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird Schadenfux24 täglich Sicherheitskopien erstellen, sowie geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen.

(3)   Schadenfux24 verwendet in wirtschaftlich angemessenem Umfang, die jeweils dem Stand der Technik entsprechenden, Sicherheitstechnologien (Bsp. Verschlüsselungen, Kennwort- und Firewall-Schutz) bei der Bereitstellung der Services. Der Kunde verpflichtet sich, die gültigen Sicherheitsrichtlinien und –Verfahren entsprechend zu beachten, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung mitgeteilt werden.

(4)   Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Schadenfux24 ist zur sofortigen Sperre des Kundenaccounts, sowie des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und/oder gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder einer Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte/Behörden und/oder sonstige Dritte Schadenfux24 davon in Kenntnis setzen.

(5)   Der Kunde bleibt an den Daten allein berechtigt und kann von Schadenfux24 jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.

(6)   Die Herausgabeverpflichtung nach § 5 Abs. 5 erfasst keine Daten, die von dritter Seite unter Verwendung der gegenständlichen SaaS-Dienste zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere nicht umfasst sind somit Daten, die im Auftrag eines Dritten über dessen Plattform-Account erzeugt und mit dem Kunden geteilt worden sind (bspw. die Schadensmeldung eines Mieters).

 

 

§ 6 Entgelt

(1)   Sämtliche angegebene Entgelte sind Netto-Preise in Euro, soweit die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich angeführt ist. Preisangaben sind freibleibend.

(2)   Zusätzliche Leistungen, wie Systemunterstützung und/oder Schulungen, sind gesondert zu beauftragen und werden gesondert zu den jeweils gültigen Sätzen verrechnet.

(3)   Schadenfux24 ist berechtigt, die Rechnungen per E-Mail an den Kunden zu senden bzw. diese dem Kunden online zur Verfügung zu stellen.

(4)   Rechnungen sind sofort bei Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5)   Bei Zahlungsverzug ist Schadenfux24 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich Schadenfux24 ausdrücklich vor.

(6)   Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen in Verzug, so ist Schadenfux24 ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall haben Kunden von Schadenfux24 alle Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten oder für die, infolge des Rücktritts vom Vertrag notwendige Leistungen bzw. bereits erbrachte Leistungen, zu ersetzen.

(7)   Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit, von Schadenfux24 anerkannten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten, Forderungen zulässig.

 

 

§ 7 Unterbrechung, Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1)   Schadenfux24 garantiert die Verfügbarkeit jedes einzelnen SaaS-Dienstes zu 99% im Jahresdurchschnitt. Die Ausfallszeit während der regulären Wartung nach Abs. 2 Satz 2 wird nicht als Zeit der Nichtverfügbarkeit gewertet. Die clientseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Ist diese beeinträchtigt, gilt es ebenfalls nicht als Ausfallzeit. Sie ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs.

(2)   Erforderliche Wartungsarbeiten werden 24 Stunden pro Woche nicht. Schadenfux24 wird den Kunden über Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und über den Zeitpunkt der Durchführung informieren. Bei schweren Fehlern, die die Nutzung der SaaS-Dienste unmöglich machen oder erheblich einschränken, erfolgt eine Wartung binnen zwei Stunden ab Kenntnisnahme durch Schadenfux24 oder Verständigung durch den Kunden. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

(3)   Schadenfux24 wird, sofern dies technisch möglich ist, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, ohne Einschränkung der Verfügbarkeit durchführen.

(4)   Sofern eine Fehlerbehebung nicht innerhalb von 48 Stunden möglich ist, wird Schadenfux24 den Kunden darüber unverzüglich unter Angabe der Gründe, sowie der voraussichtlichen Dauer der Fehlerbeseitigung schriftlich informieren.

 

 

§ 8 Pflichten des Kunden

(1)   Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die SaaS-Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts, insbesondere zur Verhinderung von Verletzungen der Rechte gemäß § 10 dieser AGB hinweisen.

(2)   Der Kunde setzt Schadenfux24 über jede Vertragsverletzung, die ihm bekannt wird, sofort in Kenntnis. Der Kunde verpflichtet gleichermaßen, die eben genannten Nutzer, eine, ihnen bekannt gewordene Vertragsverletzung, dem Kunden oder Schadenfux24 umgehend mitzuteilen.

(3)   Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung von Schadenfux24 zur Datensicherung – verantwortlich.

(4)   Der Kunde wahrt die Vertraulichkeit der, das Benutzerkonto betreffenden, Informationen einschließlich der Benutzernamen und der Passwörter. Er verpflichtet die in Punkt 4.3 genannten Nutzern ebenso zur Wahrung der Vertraulichkeit.

(5)   Der Kunde ist für die, von ihm auf den Datenbanken eingestellten Inhalten verantwortlich. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Schadenfux24 ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Inhalte Rechte Dritter beeinträchtigen oder gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Der Kunde trägt ferner Sorge dafür, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Viren oder schädliche Programme, welcher Art auch immer, enthalten.

(6)   Der Kunde verpflichtet sich, Schadenfux24 von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der, über die Plattform zur Verfügung gestellten Dienste beruhen oder mit seiner Zustimmung erfolgen oder sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die durch ein rechtswidriges Handeln des Kunden  im Rahmen der Nutzung der Plattform hervorgerufen worden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, wird er Schadenfux24 hiervon unverzüglich unterrichten.

 

 

§ 9 Gewährleistung, Haftung

(1)   Schadenfux24 leistet für die Funktions- und Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr. Dabei ist der Kunde verpflichtet, Funktionsstörungen der Software umgehend zu melden.

(2)   Bei nicht vertragsgemäßer Verwendung der Saas-Dienste sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der, im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

(3)   Der Kunde wird bei Schadenfux24 aufgetretene Mängel unverzüglich schriftlich mit Beschreibung des Mangels mitteilen. Die Anzeige eines Mangels gilt als unverzüglich im Sinne von § 377 Abs. 3 HGB, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen ab dem Tag der Entdeckung erfolgt. Schadenfux24 leistet bei nachgewiesenen wesentlichen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass Schadenfux24 dem Kunden einen neuen, mangelfreien Stand des Services zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Der Kunde muss eine neue Version des beauftragten Service übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und der Wechsel zumutbar ist.

(4)   Der Kunde verpflichtet sich, Schadenfux24 von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und Schadenfux24 schad- und klaglos zu halten.

(5)   Außerhalb des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG), in der jeweils gültigen Fassung, beschränkt sich die Haftung von Schadenfux24 auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von Schadenfux24 für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalspflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Schadenfux24 für Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, vergeblicher Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfalls und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird.

 

 

§ 10 Datenschutz

(1)   Schadenfux24 verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Kunden zu verwenden und ausschließlich dem Kunden zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln.

(2)   Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten, sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich. Sollten Dritte gegen Schadenfux24 aufgrund der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Kunden-Daten Ansprüche geltend machen, wird der Kunde Schadenfux24 von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen.

(3)   Schadenfux24 verpflichtet sich, alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit über Wahrung des Datengeheimnisses zu belehren.

(4)   Schadenfux24 ergreift ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 28, 32 DSGVO, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.

(5)   Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Schadenfux24 ein anderes Unternehmen zur Durchführung von Verarbeitungen beauftragen kann. Schadenfux24 schließt mit dem Unterauftragnehmer durch den Kunden einen Vertrag im Sinne von Art.28 DSGVO, in welchem der Unterauftragnehmer dieselben Verpflichtungen eingeht, die Schadenfux24 aufgrund dieser Vereinbarung obliegen. Schadenfux24 wird den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter informieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben.

(6)   Im Übrigen ist der Kunde selbst für die Einholung der, nach den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzrechts zur Nutzung der SaaS-Dienste allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen seiner Vertragspartner verantwortlich.

 

 

§ 11 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

(1)   Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, die zwischen den Vertragsparteien, sowie ihren bevollmächtigten oder sonstigen Personen (Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern), insbesondere zur Erhebung und Darstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation, sowie des wirtschaftlichen Umfeldes und der technischen Gegebenheiten, sei es schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gegeben oder überlassen werden, werden wechselseitig vertraulich behandelt und geheim gehalten. Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge und sonstige Informationen, welche zwischen den Vertragsparteien offengelegt oder sonst bekannt werden. Alle im Rahmen dieses Vertrages offenbarten vertraulichen Informationen werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Geschäftszweck bzw. dessen Evaluierung verwendet.

(2)   Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben, noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten. Das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern, sowohl von Schadenfux24 als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zu ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Schadenfux24 erforderlich ist.

(3)   Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen von ihren, im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmen eine, mit vorstehenden Absätzen 2 und 3 dieses Vertrages inhaltsgleiche Regelung, zu vereinbaren

(4)   Die Gültigkeit dieser Vertraulichkeitsvereinbarung ist zeitlich unbeschränkt.

(5)   Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche vertraulichen Informationen, die einem Vertragspartner bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden. Bestimmte Bekanntmachungen an Dritte wie Werbeaussendungen oder Pressemitteilungen, sowie Referenzmitteilungen, sind ebenfalls von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen. Ohne die Zustimmung der anderen Partei ist eine Offenlegung von vertraulichen Informationen nur zulässig, wenn dies durch zwingendes Recht vorgeschrieben ist.

 

 

§ 12 Referenz

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Schadenfux24 das Logo und den Firmennamen des Kunden für eigene Zwecke öffentlich, ohne vorherige Zustimmung des Kunden, nutzen kann.

 

 

§ 13 Eigentumsrechte; Immaterialgüterrechte

(1)   Schadenfux24 räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein.

(2)   Schadenfux24 ist Inhaber sämtlicher Rechte an der Software, sowie sonstigen Diensten, einschließlich aller Modifikationen, Verbesserungen, Upgrades oder davon abgeleiteten Produkten. Der Kunde erwirbt durch die, durch den Vertrag eingeräumten Rechte kein Eigentum und keine Rechte oder Rechtstitel an der Software oder den Diensten. Alle aus dem Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen stehen Schadenfux24 bzw. deren Lizenzgebern zu. Eine Übertragung des Quellcodes von Schadenfux24 an den Kunden ist weder für die gegenständliche Software noch für sonstige Dienste geschuldet.

(3)   Den Kunden und berechtigten Nutzern ist es nicht gestattet, den Quellcode der Software oder der Dienste zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zu übertragen, davon abgeleitete Codes zu erstellen, zu dekomprimieren, ihn einem Reverse-Engineering zu unterziehen, ihn zu dekompilieren, oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode herzuleiten.

(4)   Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechtes hinweisen und insbesondere seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

(5)   Weder der Kunde, noch ein sonstiger berechtigter Nutzer dürfen Urheberrechtshinweise, Warnzeichen, Logos und Firmen- oder andere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte, die an der Software oder den Diensten angebracht oder in ihnen enthalten sind, entfernen, verfremden oder verändern.

(6)   Der Kunde gewährt Schadenfux24 das unwiderrufliche, einfache, unentgeltliche Recht zur Nutzung der Daten des Kunden für die Bereitstellung der Software und Dienste für den Kunden, sowie in anonymisierter Form für statistische Analysen oder  zur Erstellung von Branchen-Benchmarks und bei Bedarf zur Überwachung und Verbesserung der Software und der Dienste.

 

 

§ 14 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1)   Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt ein Monat. Sie beginnt mit der Zurverfügungstellung der entgeltlichen Dienste infolge der Registrierung durch den Kunden. 

(2)   Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Monat, sofern er nicht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen  vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in Textform gekündigt wird.

(3)   Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4)   Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich Schadenfux24, die Daten des Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen. Nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme durch den Kunden, wird Schadenfux24 die Daten des Kunden innerhalb von sechs Monaten löschen und gegebenenfalls angelegte Kopien vernichten.

 

 

§15 Schlussbestimmungen

(1)   Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für sämtliche Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Darmstadt vereinbart.

(2)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.